Aktenzeichen 3 StR 447/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:141118B3STR447.18.0
RCN:
RCN5Z7MBQBQA4QQQS5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.11.2018

Einziehungsanordnung im Strafverfahren: Abgrenzung der Abschöpfung des Erlangten beim Täter von der Dritteinziehung; Bedeutung der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Täters

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