Nichtannahmebeschluss: Nichtbearbeitung eines Wiedereinsetzungsantrags (hier: gem § 67 SGG) im fachgerichtlichen Verfahren - Absehen von einer Entscheidung durch zuständigen Spruchkörper nur in extremen Ausnahmefällen - vorliegend jedoch auch im Falle der Zurückverweisung keine Erfolgsaussichten, da Wiedereinsetzungsantrag offensichtlich verfristet
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