Aktenzeichen S 20 KA 103/22

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RCN5VKUSV6QAPL43VQ

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SG München: Urteil vom 27.09.2023

Sonderbedarfszulassung, Fachgruppendurchschnitt, Bedarfsplanungsrichtlinien, vertragsärztliche Versorgung, Beiladung, Vertragsarztsitz, Neuverbescheidung, fachärztliche Versorgung, Planungsbereich, Widerspruchsverfahren, Onkologie-Vereinbarung, Unerlässlichkeit, Widerspruchsbescheid, Aufhebung des Bescheides, Zumutbarkeit, Zulassungsausschuß, Lokaler Versorgungsbedarf, Berufsausübungsgemeinschaft, Patientenzahl, Patientenversorgung

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