Aktenzeichen 6 CE 18.2236

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RCN5V7SEBXJZWQPGW5

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VGH München: Entscheidung vom 17.01.2019

Eine Notenabsenkung (gegenüber vorliegenden Beurteilungsbeiträgen) kann mit einer auf den Quervergleich gestützten Begründung ausreichend plausibilisiert werden

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