Aktenzeichen 9 B 18/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:101023B9B18.23.0
RCN:
RCN5UXE8AP2K8URW7L

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 10.10.2023

Teilaufhebung eines Gebührenbescheids, soweit die ermessensfehlerhaft festgesetzte Gebühr den Mindestsatz des Gebührenrahmens übersteigt

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