Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten, umstrittenen Rechtsfrage im PKH-Verfahren verletzt Betroffenen in Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Rechtsschutzinteresse an rückwirkender Erteilung eines Aufenthaltstitels - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
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