Aktenzeichen 3 C 26/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:120919U3C26.17.0
RCN:
RCN5TCDYXMAFCE95VT

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 12.09.2019

Offensichtlicher Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis wirkt auch in einem umgetauschten EU-Führerschein fort

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