Entziehung der Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Pedelec), BAK 2, 08 ‰, Nichtbeibringung des geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens, Behauptung, das Fahrrad nur geschoben zu haben, Anforderungen an den Tatnachweis, Einstellung des Strafverfahrens wegen geringer Schuld
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