Aktenzeichen 3 StR 179/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:080921B3STR179.21.0
RCN:
RCN5RY7CBU43FT3XUQ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.09.2021

Erweiterte Einziehung von Taterträgen: Herkunft des Einziehungsgegenstandes aus rechtswidriger Tat

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