Aktenzeichen 1 StR 335/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:220323U1STR335.22.0
RCN:
RCN5RPYSFQP9D4VBPQ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.03.2023

Betäubungsmittelstrafrecht: Anordnung der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen

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