Aktenzeichen IV R 22/10

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RCN:
RCN5RL8REAE9M338PR

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 12.02.2014

(Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4a EStG)

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