Aktenzeichen X ZR 50/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:240418UXZR50.16.0
RCN:
RCN5QKKFF49M2DSBZM

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.04.2018

Patentanspruch: Sachanspruch mit Zweck- oder Funktionsangaben für die beanspruchte Vorrichtung; Bejahung der Patentfähigkeit bei Inkaufnahme von technischen Nachteilen oder Schwierigkeiten durch den Erfinder - Gurtstraffer

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