Aktenzeichen 3 C 10/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:060416U3C10.15.0
RCN:
RCN5PNSPBLPBZ75NJ9

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 06.04.2016

Wirksamkeit von Verkehrszeichen nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz

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