Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 16.01.2020
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer offensichtlich nicht hinreichend begründeten Verfassungsbeschwerde - "Verweigerung der Strafverfolgung durch Entscheidungen des BGH" kein tauglicher Beschwerdegegenstand
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