Aktenzeichen 204 StObWs 376/23

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RCN5NTDJLZWCU58TFT

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BayObLG: Entscheidung vom 19.10.2023

Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Strafgefangener, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Aufrechnungserklärung, Anspruch auf rechtliches Gehör, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Rechtliches Gehör, Verfahrensbeteiligte, Festsetzung des Geschäftswerts, Verfahrensrüge, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Zwangsgeldandrohung, Verfahrensverstoß, Faires Verfahren, Justizvollzugsanstalt, Effektiver Rechtsschutz, Kammerbeschluss, Zwangsgeldanordnung, Zurückverweisung, Verfahrensrechtliche Vorschriften

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