Aktenzeichen XI ZR 101/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.04.2011

Klage gegen ausländische Broker: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; bedingt vorsätzliche Beteiligung an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler

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