Aktenzeichen 4 CE 24.60

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RCN5MZCZG3F2C6RAX3

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VGH München: Entscheidung vom 15.02.2024

Pflicht der Gemeinden zur Obdachlosenunterbringung, Verzicht auf Wohnraumerfordernis bei Familiennachzug ins Bundesgebiet, Abgrenzung zwischen freiwilliger und bloß vorhersehbarer Obdachlosigkeit, staatliche Unterbringungsverpflichtung nur bei Asylbewerbern, Unterbringungsverpflichtung der Gemeinde auch bei neu Zugezogenen, ausnahmsweise Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit trotz Ortswechsels

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