Aktenzeichen 2 BvR 1054/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210602.2bvr105419
RCN:
RCN5M2XYE98Z7NVGFS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 02.06.2021

Nichtannahmebeschluss: Unterlassen der nach § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen Verhandlung verletzt Gehörsanspruch (Art 103 Abs 1 GG) - allerdings mangelnde Darlegungen zum Beruhen bei erkennbarer Aussichtslosigkeit der Klage im Ausgangsverfahren

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