Aktenzeichen 5 StR 328/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:270922B5STR328.22.0
RCN:
RCN5LNFA8JESMJMCXM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.09.2022

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen verspäteter Einreichung eines Verteidigerschriftsatzes: Verzögerung bei der Einrichtung des elektronischen Anwaltspostfachs als vorübergehende Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung

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