Aktenzeichen Au 9 S 23.30846

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RCN5LE7CCSMFA3MNA2

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VG Augsburg: Entscheidung vom 06.09.2023

Zuerkennung des Internationalen, Schutzes in Griechenland, weiterer Asylantrag in Deutschland, Prüfung im nationalen Verfahren wegen beachtlicher Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 EU-GRCh in Griechenland, Bindungswirkung der Zuerkennung, Internationalen Schutzes in Griechenland für die Prüfung des in Deutschland gestellten Asylantrags, Vorabentscheidungsersuchen des BVerwG an den EUGH mit Beschluss vom 7. September 2022 (1 C 26.21), Voraussetzungen für die Ablehnung der Abweisung der Asylanträge als offensichtlich unbegründet bei dieser Sachlage nicht gegeben

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