Aktenzeichen AN 17 S 18.50410

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RCN:
RCN5KYXGYFGXPLM2C8

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VG Ansbach: Entscheidung vom 08.05.2018

Abschiebungsandrohung nach Ungarn für dort anerkannte Asylbewerberin - Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag fehlt bei einer abweichend von § 36 Abs. 1 AsylG festgesetzten Ausreisefrist von "30 Tagen nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens"

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