Aktenzeichen 11 Qs 16/23

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RCN:
RCN5K8SMX84BW5AMZJ

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LG München II: Entscheidung vom 27.11.2023

Anschuldigung, Sofortige Beschwerde, Beschwerdeführer, Herausgabeverlangen, Einziehungsverfahren, Kostenentscheidung, Einstellungsverfügung, Beschuldigtenvernehmung, Unmittelbares Ansetzen, Sach- und Rechtslage, Untauglicher Versuch, Umdeutung des Antrags, Eröffnung des Hauptverfahrens, Staatsanwaltschaft, Fehlende Zustimmung, Smartphone, Strafvorschriften, Rechtsmittel, Angefochtene Entscheidung, Sachverständiger Prüfung

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