Aktenzeichen VIII ZR 209/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:110516UVIIIZR209.15.0
RCN:
RCN5JZGHGDC5VDQHGC

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.05.2016

Wohnraummiete: Einwendungsausschlusses wegen Fristablaufs bei Abrechnung nicht umlagefähiger Betriebskosten

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