(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.11.2013 II R 57/11 - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen - Untätigkeit des Finanzamts nach Ergehen eines Grundlagenbescheids - Unzulässigkeit der Änderung eines Folgebescheids nach Eintritt der Festsetzungsverjährung ist verfassungsgemäß)
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