Aktenzeichen VII ZR 259/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:200717UVIIZR259.16.0
RCN:
RCN5JH86CF7BAQU7LD

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.07.2017

Einheitspreis-Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verbindlichkeit der dem Angebot des Auftragnehmers zugrunde liegenden Preise für die gesamte Vertragsdauer

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