Aktenzeichen 9 AZR 289/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2015:100215.U.9AZR289.13.0
RCN:
RCN5J6N9W9ZV75V4JT

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 10.02.2015

Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - praktische Tätigkeit - Vergütungspflicht

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