Aktenzeichen 1 StR 693/13

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RCN5H3QUNHKV9H8YC5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.02.2014

Unerlaubte gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige: Unmittelbares Ansetzen zur Tat durch bloßes Aufbewahren von Betäubungsmitteln

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