Aktenzeichen 4 StR 137/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:190821B4STR137.21.0
RCN:
RCN5GQWJLQMQ8GFRCV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.08.2021

Strafverfahren wegen Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr: Vorliegen eines Unfalls mit Personenschaden; Tateinheit bei Diebstahl eines Kfz-Kennzeichens und dessen Anbringen am eigenen Kfz

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