Aktenzeichen XII ZB 118/17

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:131119BXIIZB118.17.0
RCN:
RCN5GPKWXCUDGVTRYL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.11.2019

Namensführung eines Kindes: Bindungswirkung der elterlichen Namensbestimmung für das erstgeborene Kind hinsichtlich der weiteren gemeinsamen Kinder nach Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge

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