Aktenzeichen 4 TaBV 8/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN5G2Q6H8T3NNNLNZ

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LArbG Nürnberg: Entscheidung vom 06.05.2015

Unwirksamkeit eines Vorratsbeschlusses des Betriebsrats zur Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

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