Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.05.2019
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch unvertretbare Handhabung des Kriteriums der Stimmenmehrheit gem §§ 2038 Abs 2 S 1, 745 Abs 1 BGB im Falle der Geschäftsunfähigkeit eines Miterben
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