Aktenzeichen II ZR 230/08

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.06.2010

GmbH: Stimmrecht des Versammlungsleiters bei der Abstimmung über die Entziehung der Versammlungsleitung im Hinblick auf einen Interessenkonflikt bei einzelnen Tagesordnungspunkten

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