Aktenzeichen 2 StR 103/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:060617B2STR103.17.0
RCN:
RCN5EDNHJ963VBEX44

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.06.2017

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begriff des Hanges; Prüfung der Aussichten auf das Wecken einer Therapiebereitschaft

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