Aktenzeichen 2 BvL 8/11, 2 BvL 9/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:lk20120315.2bvl000811
RCN:
RCN5E9ZKRB6GC3W65K

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 15.03.2012

Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Strafmaßes des § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG 1981 - keinerlei Auseinandersetzung der Vorlagebeschlüsse mit verfassungsrechtlichen Maßstäben - unzureichende Berücksichtigung der gesetzgeberischen Motive - mangelnde Darlegung der Entscheidungserheblichkeit einer Strafnorm bei noch nicht abgeschlossener Hauptverhandlung

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