Aktenzeichen IX ZR 205/11

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RCN:
RCN5E89PYSYVH3TUCL

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.11.2012

Insolvenzanfechtung: Beweislastverteilung bei nahestehender Person als Anfechtungsgegner; freiberuflicher oder gewerblicher Dienstleister als nahestehende Person; Führung der Bücher und internen Konten des Insolvenzschuldners

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