Aktenzeichen IX ZR 191/11

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RCN5DT68H5WA6CKZ4D

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.06.2012

Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH & Co. KG: Gleichstellung eines atypischen stillen Gesellschafters mit Gläubiger eines Gesellschafterdarlehens; Nachrang der Ansprüche des atypischen stillen Gesellschafters

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