Aktenzeichen W 3 S 21.1370

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RCN5CCXKM6BXD9Q2PY

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VG Würzburg: Entscheidung vom 16.12.2021

Heimrecht, Mängel, erhebliche Mängel, Anordnungen, Pflegeeinrichtung, Einrichtung der Eingliederungshilfe, Abgrenzung, Ordnungsrecht, Leistungsrecht, kein Vorrang des Leistungsrechts, Beratung vor Anordnung, fehlende, Zwangsgeld, wiederkehrende Zwangsgelder, Zwangsgelder pro Tag des Verstoßes, Fristsetzung für Zwangsgeld bei Handlungspflicht

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