Aktenzeichen 21 ZB 20.2245

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RCN5C8U3ZDBVPZ9H9H

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VGH München: Entscheidung vom 22.03.2024

Berufsrecht der Heilpraktiker, Widerruf der Heilpraktikererlaubnis, Unzuverlässigkeit, Verurteilung wegen Betruges in 127 tatmehrheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit fünf tatmehrheitlichen Fällen der Steuerhinterziehung

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