Aktenzeichen 6 AZR 338/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN5C26R9247Y7M6SD

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 23.09.2010

(Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD - keine Stichtagsregelung)

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