Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Entscheidung über Aufrechterhaltung von Auslieferungshaft verletzt Betroffenen in Freiheitsgrundrecht (Art 2 Abs 2 S 2 GG) - Annahme von Fluchtgefahr durch "weiteres Sichfernhalten" aufgrund Bestreitens der Zulässigkeit der Auslieferung verfassungsrechtlich bedenklich
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