Aktenzeichen AN 4 S 14.01979

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ECLI:
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RCN:
RCN5B6PFWZFY8C2SHJ

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VG Ansbach: Entscheidung vom 08.01.2015

Sittenverstoß, Live-Sex-Show, einstweiliger Rechtsschutz, Schaustellung, Bordell, Untersagung, Verhältnismäßigkeit, Sittenwidrigkeit, Illegalität, Untersagungsverfügung, Ermessensentscheidung, Interessenbewertung, Interessenabwägung, Erfolgsaussicht, Erlaubnisbedürftigkeit, Gewerbeausübung, Prostitutionsgesetz, Unsittlichkeit

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