Aktenzeichen 24 W (pat) 52/14

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 15.04.2015

Markenbeschwerdeverfahren – "Naturstrom Brüggen Energie aus Wasserkraft (Wort-Bild-Marke)/naturstrom AG (Wort-Bild-Marke)/Naturstrom (geschäftliche Bezeichnung)" – Antrag auf Kostenauferlegung – Rücknahme des Widerspruchs - Möglichkeit der Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bei Übereinstimmung der Vergleichsmarken in einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil – kein offenkundiges Fehlen der Verwechslungsgefahr – keine Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens zu Lasten der Widersprechenden

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