Aktenzeichen Vf. 1-VI-22

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RCN5A7N7GDZ4BYMPGF

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VerfGH München: Entscheidung vom 20.09.2022

Verfassungsbeschwerde, Nichtzulassung, Leistungen, Beschwerde, Bescheid, Gemeinde, Kaufvertrag, Rechtsbeschwerde, Kaufpreis, Fachmann, Zulassung, Festsetzung, Verkauf, Betreuung, Zulassung der Rechtsbeschwerde, beglaubigte Abschrift, Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

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