Aktenzeichen B 2 U 11/20 R

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ECLI:
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RCN:
RCN598PPXKDMG8YDUQ

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Bundessozialgericht: Urteil vom 22.06.2023

Gesetzliche Unfallversicherung - Rettungssanitäter - Anerkennung einer PTBS als Wie-Berufskrankheit - wiederholte Konfrontation mit traumatischen Ereignissen - Beobachtung an anderen Personen - expositionsspezifische Risikoerhöhung im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung - neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft - anerkannte Diagnosewerke ICD und DSM sowie AWMF-Leitlinien - wissenschaftlich gesicherte Krankheitsdiagnose - erhöhte Prävalenz nicht stets erforderlich

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