Aktenzeichen Au 3 K 19.50619

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN595GBLE6L93ZL4R

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VG Augsburg: Urteil vom 13.11.2019

Rechtmäßige Abschiebungsanordnung - inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis ohne Auswirkung

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