Aktenzeichen XII ZR 59/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.02.2011

Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen für die Vergangenheit durch die Bundesagentur für Arbeit: Mitteilung der Gewährung von Leistungen vor dem 1. August 2006 als Rechtswahrungsanzeige

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