Aktenzeichen AN 6 K 14.01506

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RCN:
RCN57YM3MLE4R893HE

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VG Ansbach: Urteil vom 16.04.2015

Autoradio, Fahrzeug, Gebührenpflicht, Hinterlegung, Kraftfahrzeug, Rundfunkgebühr, Rundfunkbeitragspflicht, Geringfügigkeitsgrenze

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