Aktenzeichen 2 StR 504/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:100320B2STR504.19.0
RCN:
RCN57U92CV7R8J9254

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.03.2020

Besonders schwere räuberische Erpressung: Erforderlichkeit der Bereicherungsabsicht; Abpressen eines Mobiltelefons

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