Aktenzeichen 12 Qs 18/21

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RCN:
RCN57EZCEGWJSAJVCR

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 15.04.2021

Beschwerde, Verteidiger, Wohnhaus, Vorhaben, Haftbefehl, Staatsanwaltschaft, Wohnung, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Aufhebung, Tatverdacht, Internet, Beschuldigte, Angeklagte, Balkon, dringender Tatverdacht, unmittelbares Ansetzen

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