Aktenzeichen VI ZR 435/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:230620UVIZR435.19.0
RCN:
RCN5725HW3LXV5TPCU

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.06.2020

(Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang gemäß § 6 Abs. 1 EFZG)

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